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Weg mit Hartz IV statt 500 Euro Eckregelsatz?

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Die Forderung „Weg mit Hartz IV" drückt eine prinzipielle Gegnerschaft gegen dieses Gesetz aus. Hartz IV und die Behörde, die es auszahlt, verfolgen den Zweck, das Leben von Erwerbslosen bzw. von BezieherInnen dieser Leistung so unangenehm zu gestalten, wie man es sich angesichts des massiven Widerstandes gegen dieses Gesetz gerade noch leisten kann.

Man soll nicht bis zum Monatsende mit dem Geld auskommen. Man soll sich selbst als eigentliche Ursache seiner Arbeitslosigkeit begreifen. Man soll der verrückten Meinung anhängen, dass die Arbeitslosigkeit auf dem Boden des Kapitalismus abschaffbar wäre, wenn die Erwerbslosen nur so fügsam wären, dass sie zu Löhnen arbeiten wollen, von denen man nicht leben kann.
Diese Zwecke und Ziele von Hartz IV lehnen wir grundsätzlich ab. Wenn die Parole „Weg mit Hartz IV!" so verstanden wird, schließen wir uns dem an.

Die Regelsätze reichen nicht bis zum Monatsende

Es widerspricht dem Zweck von Hartz IV grundsätzlich, den Eckregelsatz so hoch anzusetzen, dass man bis zum Monatsende damit über die Runden kommt. Es ist oft genug nachgewiesen worden, dass man mit Sozialhilfe /Hartz IV im Schnitt nur drei Wochen über die Runden kommt. Wenn wir 500 Euro fordern, dann deswegen, damit man im Durchschnitt bis zum Monatsende auskommen kann. Viele nehmen EinEuroJobs an, weil sie eben damit rund 100 bis 150 Euro mehr bekommen können. Diejenigen, die legale Nebeneinnahmen haben, haben bei einem Minijob 160 Euro mehr. Wenn sie nur geringfügig arbeiten, bleiben die ersten 100 Euro frei. Die Fahrtkosten müssen zwar gegengerechnet werden, aber die Summe, die man für den Lebensunterhalt hat, nähert sich dadurch den 500 Euro. Alle Untersuchungen über Schwarzarbeit („Missbrauch") zeigen, dass die Durchschnittssumme der nicht angegebenen Einnahmen im Wesentlichen den Zweck hat, die bis zum Monatsende fehlenden Mittel zu beschaffen.
Der maximale Zuschlag für bestimmte Alg-I-BezieherInnen, die in Alg II abrutschen, beläuft sich auf 160 Euro. Die Bundesregierung gibt damit selbst den Betrag an, der notwendig wäre, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Der Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben bzw. zwei Kindern unter 16 beträgt 129 Euro (36% vom Eckregelsatz). Er füllt die Differenz zu 500 Euro weitgehend aus.
Die 500-Euro-Forderung reagiert nicht nur auf mangelnde Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und auf die mit 359 Euro vorprogrammierte Mangelernährung. Sie soll dafür sorgen, dass man im Durchschnitt mit den Mitteln für den Lebensunterhalt auskommen kann.

500 Euro Eckregelsatz - mit Hartz IV nicht vereinbar

Wenn wir 500 Euro fordern, setzt das eine prinzipielle Gegnerschaft zu Hartz IV voraus, denn mit den gegenwärtigen gesetzlichen Grundlagen der Regelsatzbemessung ist diese Forderung nicht vereinbar. Wir begründen diese Forderung unter anderem damit, dass mit dem Regelsatz von 359 Euro, aber auch mit einem von 440 Euro, die 3,94 Euro für die tägliche Ernährung anerkannt würden, für eine gesunde Ernährung aber 6,38 Euro notwendig seien. Das wären 161 % der Ausgaben unterer Verbrauchergruppen. Auf der Basis der heutigen Regelsatzbemessung kann das nicht anerkannt werden. Es können nur maximal 100 % der Verbrauchsausgaben, also in diesem Fall nur 3,94 Euro anerkannt werden.
Die Forderung nach einem Eckregelsatz von 500 Euro bewegt sich schon teilweise auf eine andere Methode der Bemessung der Regelsätze hin, eine Methode, bei der von Bedürfnissen ausgegangen wird und nicht mehr die Ausgaben von armen Leuten mit ihrem Bedarf gleichgesetzt werden. Weg mit Hartz IV würde bedeuten, Regelsätze auf der Basis von Warenkörben festzusetzen. Da es für eine wissenschaftliche Erarbeitung von Warenkörben aber heute vor allem dank des Desinteresses der DGB-Gewerkschaften keine materielle Möglichkeit gibt, sind solche Hilfskonstruktionen notwendig, die sich auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) stützen und Elemente von Warenkörben entwickeln, wenn es möglich ist.

Gesetzlicher Mindestlohn zehn Euro - prinzipiell gegen Hartz IV gerichtet

Allgemein geht man davon aus, dass der Zweck von Hartz IV die Förderung von niedrigen Löhnen ist. Deshalb kombinieren wir unsere Forderung mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro brutto. Das würde bedeuten, dass die Annahme von Lohnarbeit unter zehn Euro brutto nicht zumutbar ist. Diese Mindestlohnforderung wirkt dem Zweck von Hartz IV aktiv entgegen. Unsere Mindestlohnforderung richtet sich grundsätzlich gegen Hartz IV, ein Gesetz, das Löhne von 4 Euro für zumutbar erklärt (Löhne von mehr als einem Drittel unter Tarif bzw. dem ortsüblichen Lohn, also Tarifbruch, halten die Hartz-IV-Behörden für zumutbar.)

Regelsatzforderungen ablehnen, da sie die Anerkennung von Hartz IV bedeuten?

Obwohl die 500-Euro-Forderung schon grundsätzlich eine Abkehr von Hartz IV in Richtung der Festsetzung von Regelsätzen nach Warenkörben darstellt, wird sie nicht selten abgelehnt. Man dürfe gar keine Regelsatzforderung aufstellen, weil man mit jeder Regelsatzforderung Hartz IV anerkennen würde. Regelsatzforderungen seien nicht zulässig, weil es in erster Linie darum gehe, Hartz IV abzuschaffen.
Wir stimmen Hartz IV nicht zu, wenn wir 500 Euro fordern, sondern bekämpfen Hartz IV und seine Ziele. Wir setzen an den durch Hartz IV vorgegebenen Bedingungen an, um sie gegen Hartz IV zu wenden. Dadurch eröffnen wir den Betroffenen eine Kampfperspektive. Wer wollte daraus eine Anerkennung von Hartz IV herauslesen?
Hartz IV zu ignorieren ist keine Basis für Widerstand. Ebensowenig wie Kriegsgegnerschaft wirksam und praktisch würde dadurch, dass Kriegsgegner erklären würden, wir ignorieren den begonnenen Krieg.
Heute beziehen 6,7 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.
Alle Hartz-IV-BezieherInnen lassen zu, dass Zahlungen an sie auf der Basis der bestehenden Regelsätze erfolgen. Sie müssen von der Existenz von Hartz IV ausgehen, um Geld zu bekommen. Sollen sie die Zahlungen zurückweisen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, sie würden ansonsten Hartz IV „anerkennen"?
Die Behörden begehen zahllose Rechtsbrüche. Soll man sich nicht wehren, weil man sich ansonsten dem Vorwurf aussetzt, die Behörde „anzuerkennen", die Hartz IV auszahlt?
Man muss, um sich seiner Haut zu wehren, auf dem Boden von Hartz IV kämpfen können bzw. es lernen wollen. Ansonsten gibt man sich selbst auf. Deswegen gibt es Beratung, deswegen gibt es Zahltage, deshalb gibt es Leitfäden. Wenn man Hartz IV nicht anerkennen will, müsste man das alles ebenfalls ablehnen. Weg mit Hartz IV würde dann bedeuten, Hartz IV einfach zu ignorieren.

Erfreulicherweise lehnen aber diejenigen, die Hartz IV grundsätzlich ablehnen, es meistens nicht ab, sich auf dem Boden von Hartz IV zu verteidigen. Das ist anerkennenswert, aber inkonsequent. Sie lehnen den individuellen bzw. den gemeinschaftlichen Kampf um die Rechte Einzelner nicht ab, wohl aber den gemeinschaftlichen Kampf für die Einflussnahme auf das Gesetz selbst und für allgemeine Forderungen, die sich an den Bund richten. Man dürfe keine Forderungen an den Bund stellen, weil man dann den Bund als Verhandlungspartner anerkenne. Das aber würde dem Protest die Schärfe nehmen.
Sind aber die Arbeitsagenturen und Hartz-IV-Behörden nicht auch Teil des Staatsapparates? Muss man nicht von der Existenz der Behörden ausgehen, wenn man über die Höhe individueller Leistungen mit ihnen streitet? Nicht nur die Behörden, auch die Gerichte sind Teil des Staates. Soll man keine Gerichtsverfahren anstreben? Wieso ist es zulässig, individuelle Forderungen gegen Unterabteilungen des Staatsapparats aufzustellen, während es nicht zulässig sein soll, kollektive Forderungen gegenüber dem Staatsapparat insgesamt aufzustellen? Diese Art von Bescheidenheit geht uns zu weit.

Bei unserer Regelsatzforderung geht es um einen Betrag von 141 Euro im Monat oder 1.692 Euro im Jahr für einen Alleinstehenden. Wer sich nicht zu schade ist, für viel geringere Beträge zu kämpfen (z.B. ob der Abzug für Warmwasser 30 Cent im Monat zu hoch ist oder nicht), der sollte es nicht ablehnen, sich für eine Forderung einzusetzen, die die Lage aller erheblich erleichtern würde.
In diesem Sinne ist es notwendig, Hartz IV als gegeben anzuerkennen, d.h. es in jeder Hinsicht als Kampffeld anzuerkennen. Würde man es nicht tun, würde man dazu beitragen, dass sich die Hartz-IV-BezieherInnen unterwerfen und ihr Widerstandswille mit scheinradikalen Rechtfertigungen untergraben wird.

Regelsatzforderungen abzulehnen, schwächt den Kampf für Lohnerhöhungen

Da die Höhe der Regelsätze indirekt ein Mindestlohnniveau definiert, schwächt die Ablehnung von Regelsatzforderungen auch den Kampf für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro. Die gegenwärtige Höhe der Regelsätze wird von Vertretern des Kapitals eben deshalb angegriffen, weil sie aufdeckt, dass das gegenwärtige Lohnniveau häufig nicht die Lebenshaltungskosten von Erwerbstätigen und ihren Familien deckt.
Das Kapital tritt für die Senkung der Regelsätze ein, insbesondere der Kinderregelsätze, um den Druck auf die Löhne zu erhöhen. Der Kampf für Regelsatzerhöhungen wird vom Kapital und seinen Medien als Kampf für Personen diffamiert, die lieber faulenzen statt sich Unternehmern zum Zweck der Profiterzielung zur Verfügung zu stellen.

Wenn wir die Formeln „Weg mit Hartz IV" und „keine Anerkennung des Staats als Verhandlungsteilnehmer" auf das Gebiet der ausgeübten Lohnarbeit übertragen, bedeutet das, dass man, ebenso wenig wie man Forderungen gegen den bürgerlichen Staat als Gegner stellen darf, auch keine Forderungen gegen die „Arbeitgeber" aufstellen darf. Sonst würde man sie anerkennen. Wer den Kampf um die Höhe des Regelsatz"tarifs" für Erwerbslose und Armutslöhner ablehnt, müsste konsequenterweise auch Tarifkämpfe um Lohnerhöhungen ablehnen. Wenn man sich auf dem Boden von Sozialleistungen für Erwerbslose nicht verteidigen darf, wäre es unlogisch, sich auf dem Boden der Lohnarbeit verteidigen zu dürfen. Also auch hier keine Forderungen aufstellen, weil man sonst das Kapital und die Sklaverei der Lohnarbeit anerkennen würde? Alles ablehnen, was systemimmanent ist? Dann müsste man sich auch selbst ablehnen, weil jeder Mensch systemimmanent lebt und sich mit dieser vorgefundenen Tatsache zunächst einmal abfinden muss. So gesehen würde die radikale Parole „Weg mit Hartz IV" bedeuten, dass man sich nicht nur dem Diktat der Regierung ohne jede Möglichkeit von kollektivem Widerstand gegen Sozialabbau unterwerfen müsste, sondern auch den jeweils konkret vom Kapital gesetzten Bedingungen der Lohnarbeit. Denn nur, wenn man sich nicht wehrt, entgeht man dem Vorwurf, Hartz IV und Lohnarbeit „anzuerkennen".

Was soll „Weg mit Hartz IV" bedeuten?

Hartz IV ist gegen den Widerstand von Hunderttausenden durchgesetzt worden. Die Quittung war die Abwahl von Schröder/Fischer. Hartz IV bedeutete die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Senkung ihres Niveaus auf das Niveau der Sozialhilfe. Die Beibehaltung der Arbeitslosenhilfe war eines unserer Ziele vor Einführung von Hartz IV.

Weg mit Hartz IV kann also heute bedeuten:
1) Wiederherstellung der Arbeitslosenhilfe und der alten Sozialhilfe.
Das ist das Ziel von Lafontaine, der es langjährig Beschäftigten nicht zumuten will, dieselbe Leistung wie Sozialhilfeempfänger zu beziehen, die noch nie gearbeitet haben. Die Wiederherstellung der Arbeitslosenhilfe kann nicht unser Ziel sein, erst recht nicht mit dieser Begründung. Sie spaltet die Erwerbslosen und ist Zeichen eines gewissen Dünkels einer Oberschicht von Arbeitern.
Weg mit Hartz IV kann unter den heutigen Umständen nur bedeuten,

2) erhebliche Verlängerung des Arbeitslosengeldes I
und Erhöhung des Prozentsatzes vom Nettoentgelt, damit der Bezug von Hartz IV möglichst vermieden wird. Der Wirkungsbereich der Arbeitslosenversicherung muss so weit wie möglich ausgedehnt werden.

Weg mit Hartz IV kann auch bedeuten,
3) das Kindergeld zu verdoppeln
und darüber den Wirkungsbereich von Hartz IV einzuschränken. Problem ist allerdings dann, dass darüber die Unterhaltungskosten von Kindern vollkommen aus dem Lohn herausgenommen würden. Das sollte vermieden werden.

4) Bürgergeld der FDP
Weg mit Hartz IV ist auch die Parole der FDP. Sie will Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzen. Das Bürgergeld ist ein offen ausgesprochener, massiver Versuch, Löhne zu senken und durch steuerfinanzierte Lohnsubventionen zu ersetzen. Das kann nicht unser Ziel sein.

5) Bedingungsloses Grundeinkommen
Weg mit Hartz IV ist auch die Parole von einigen VertreterInnen des Bedingungslosen Grundeinkommens, die es ablehnen, sich für die Erhöhung des Eckregelsatzes einzusetzen, weil das von ihrem Ziel der völligen Umgestaltung der Einkommensquellen aller Menschen ablenke. Sie geben den notwendigen Kampf um heutige Veränderungen zugunsten einer Utopie auf. Damit schwächen sie die Gegner von Hartz IV.

6) Abschaffung jeglicher Art von Sozialhilfe?
Weg mit Hartz IV kann also auch bedeuten, die Abschaffung jeder Art von Sozialhilfe zu verlangen. Das dürfte unter kapitalistischen Bedingungen kaum möglich sein. Es ist allenfalls möglich, den Wirkungsbereich der Sozialhilfe einzuengen, in dem man den Ausbau der Sozialversicherung forciert. Sozialhilfe/Fürsorge gibt es seit rund 500 Jahren als Produkt der bürgerlichen Gesellschaft. Über Hunderte von Jahren war es nicht üblich, dass Arbeitsfähige in ihren Genuss kamen. Als das im 20. Jahrhundert aufgehoben wurde, war es in Deutschland bis Mitte der 50er Jahre (Westdeutschland) üblich, den Bedarf von Kindern nicht anzuerkennen und die Fürsorge auf 85 % des Lohns eines ungelernten Arbeiters zu beschränken. Heute wird der Bedarf von Kindern noch zähneknirschend anerkannt, auch wenn das offenlegt, dass viele Löhne unterhalb der Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft liegen. Zu den Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft, also zum Lohn, gehört nämlich auch, dass man Kinder groß ziehen kann. Es geht heute auch darum, die Tatsache, dass es Hartz IV für Arbeitsfähige gibt, zu verteidigen. Insbesondere auch gegen die Versuche, Vollzeitarbeit als Gegenleistung für Hartz IV durchzusetzen.
Weg mit Hartz IV kann nicht bedeuten, die vollständige Abschaffung der Sozialhilfe zu fordern, die ein notwendiger Bestandteil entwickelter kapitalistischer Gesellschaften ist. In den USA gibt es keine Sozialhilfe für Arbeitsfähige. In vielen kapitalistischen Ländern gibt es überhaupt keine oder (wie in Spanien, Italien und Griechenland) in der Regel keine Sozialhilfe. Weg mit Hartz IV ist in dieser Beziehung in vielen Ländern der Welt im Großen und Ganzen schon verwirklicht. Das kann nicht unser Ziel sein.

Schluss
Die Formel „Weg mit Hartz IV" ist von daher so ungenau, dass sie allenfalls in Kombination mit den Forderungen tragbar ist, die höhere Regelsätze, gesetzlichen Mindestlohn, Ausbau der Arbeitslosenversicherung usw. verlangen, so dass die Bedeutung der Formel klar wird. Diese Formel kann nicht im Mittelpunkt stehen. Wenn sie verabsolutiert wird, ist sie schädlich, weil sie den Kampf um die Verbesserung der eigenen Lage behindert.

12. Februar 2010
Bonn/Finsterwalde/Frankfurt/Göttingen/Karlsruhe

Kampagnenrat des Bündnisses 500-Euro-Eckregelsatz

Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland)
Frank Eschholz (Soziale Bewegung Land Brandenburg)
Rainer Roth (Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne)
Edgar Schu (Aktionsbündnis Sozialproteste)
Helmut Woda (Aktionsbündnis Sozialproteste)

Aktualisiert ( Freitag, den 12. Februar 2010 um 22:36 Uhr )  

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