Start

Eckregelsatz Hartz IV (Bündnisplattform)

E-Mail Drucken PDF

Hartz IV:

Mindestens 500 Euro statt 359 Euro!

zuwenig2

Aufruf als ausdruckbares PDF-Dokument downloaden
Unterstützung: Insgesamt 10.707 Personen, davon 4046 online, 6661 per Unterschriftenlisten.
Kostenlos bestellen
als Flugblatt bei Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , oder per Post bei Rainer Roth, Berger Straße 195, 60385 Frankfurt



3,94 Euro pro Tag für Essen und Trinken!

So „viel“ steht ab 1. Juli 2010 allein­ste­henden Hartz-IV-BezieherInnen für Nah­rungs­mittel und nicht-alkoholische Ge­trän­ke pro Tag zu. Dieser Betrag entspricht zu 100 Prozent dem, was die unteren 20 % der Ein-Personen-Haushalte der Ein­kom­mens- und Verbrauchs­stich­pro­be (EVS) für Ernährung ausgeben. Ihre Ausgaben sol­len laut Regierung dem Bedarf ent­spre­chen.

Die EVS ist die Grundlage für die Fest­setzung der Regelsätze. Mehr als 3,94 Euro pro Tag sind auf dieser Basis nicht mög­lich.

Ein Durchschnittserwachsener im Alter von 18 bis 64 Jahren braucht rund 2.550 kcal, wenn er sich ausreichend ernähren und bewegen will. Erhe­bungen des For­schungs­instituts für Kinder­er­näh­rung in Dort­mund ergaben, fortge­schrieben auf Juli 2010, dass ein Mensch 2,55 Euro pro 1.000 kcal braucht, um sich gesund zu ernäh­ren.1

3,94 Euro reichen nur für 1.545 kcal pro Tag. Für 2.550 kcal braucht man demnach 6,50 Euro pro Tag. Pro Monat fehlen etwa 80 Euro. Dass Hartz IV die Ernährungs­ausgaben von armen Leuten mit „Bedarf“ gleichsetzt, ist unhaltbar.

--> 359 Euro bedeuten Mangelernährung

0,49 Euro pro Tag für öffentliche Verkehrs­mit­tel und 0,28 Euro pro Tag für Besuche von Cafés oder Gaststätten

gesteht Hartz IV zu! Das schließt von der Teil­nahme am gesellschaft­lichen Leben aus. Hartz-IV-Bezie­herInnen sollen zu Hause bleiben. Sie müs­sen schon für ein Monatsticket im öffentlichen Nah­ver­kehr 30 bis 40 Euro drauflegen, und selbst in den wenigen Städten/Kreisen mit 'Sozialtickets' lie­gen die Preise teilweise erheblich über dem vom Regelsatz zugestandenen Bedarfs­posten2. Bei „Ver­zehr außer Haus“ werden nur die reinen Kosten für verzehrte Lebensmittel und Ge­tränke anerkannt, die man zu Hause hätte. Zu Hau­se jemanden bewirten, ist ebenfalls nicht vorgesehen.

--> 359 Euro bedeuten Isolation

Die z.B. von ver.di geforderten 435 € sind zu wenig, weil damit zwar die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft deutlich stärker berücksichtigt, die Mangelernäh­rung aber akzeptiert wird.

Andererseits: Wenn man aber die Aus­gaben unterer Verbrauchergruppen als Grund­lage der „Bedarfsberechnung“ ak­zep­­tiert (wir tun es nicht), warum werden sie dann auf 359 € oder 435 € he­runtergerechnet, obwohl sie ohne Warm­miete rund 500 € betragen? Warum sollen Hartz-IV-BezieherInnen schlechter leben als untere Verbraucher­grup­pen?

Die  Bundesregierung gibt indirekt zu, dass man mindestens 500 Euro braucht, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Denn sie federt bei ehemaligen Alg-I-BezieherInnen den Absturz in Hartz IV für ein Jahr mit einem Zuschlag von maximal 160 Euro monatlich ab.

Hartz IV – Bedrohung für Millionen Beschäftigte

Den vielen, die in der jetzigen Krise ar­beits­los werden, droht sehr rasch Hartz IV und damit Mangelernährung und ge­sellschaftliche Isolation. Das lehnen wir ab.

Deshalb:

500 Euro als Eckregelsatz!

Bitte wenden! -->


 

Gesetzlicher Mindestlohn:
Mindestens 10 Euro brutto die Stunde, lohnsteuerfrei!

Das Hartz-IV-Niveau zeigt, wie ärmlich das Lohn­niveau von Millionen Lohnarbeiter­Innen in Deutsch­land ist.

Wenn Alleinstehende 7,50 Euro/Std. brutto verdie­nen, haben sie im Durchschnitt noch Anspruch auf Hartz IV. Aber schon bei 7,50 Euro gesetzlichem Mindestlohn droht das Kapital, Hunderttausende arbeitslos zu machen.

Erst mit zehn Euro brutto liegt man deutlich über dem Hartz-IV-Niveau. Deshalb fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto die Stunde.

Der gesetzliche Mindestlohn muss als Existenzminimum lohnsteuerfrei sein!

Zehn Euro gesetzlicher Mindestlohn erscheint hoch, ist aber äußerst beschei­den. Für Familien reicht es nicht.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern (5 und 9 Jahre) und einem Alleinverdiener hat Im Juli 2009  im Bundes­durchschnitt bis zu einem Nettoein­kommen von 1.924 Euro Anspruch auf ergän­zendes Hartz IV (1.112 Euro Regelsätze, idyl­lische 502 Euro Warm­miete - Stand 12/2007 - und 310 Euro Freibetrag für Erwerbs­tätige).

Nur mit steuerfinanziertem Kindergeld und einem Nettolohn ab 1.600 Euro bzw. 12,30 Euro/Std. kommt man aus Hartz IV heraus, … wenn die Warmmiete 502 Euro ist.

In der jetzigen Krise setzt das Kapital verstärkt auf Lohnsenkungen. Hartz IV steht dem im Weg. Denn hier wird der Kinderbedarf, d.h. der Bedarf des Nach­wuchses der Arbeitskräfte, wenigstens grund­sätzlich anerkannt. Regelsatz­sen­kun­gen stehen also auf der Agenda der Arbeitgeber.

Erwerbstätige werden gegen Erwerbslose aufge­hetzt, weil das Armutsniveau von Hartz IV noch über dem Hungerlohnniveau von  Millionen liegt. Wer für Kürzungen bei Hartz IV eintritt, kämpft nicht gegen Faulenzer, sondern für die Senkung von Löhnen und für die eigene Verarmung, wenn man nach einem Jahr Erwerbs­lo­sig­keit Hartz IV bean­tragen muss. Wer für einen Eckregelsatz von 500 Euro kämpft, kämpft auch für Lohnerhöhungen!

Haste ma ne Milliarde?

Wir hören sie jammern.

Es jammern alle, die milliardenschwere Gewinnsteuersenkungen und die Abschaffung der Vermögenssteuer für nichts Besseres verwendet haben als für Ausschüttungen an Aktionäre, Rückkäufe ihrer eigenen Aktien, Firmenübernahmen und Finanzwetten, Gewinnentnahmen aus ihren Firmen, Monatsgehälter ab 100.000 Euro, Monatspensionen ab 50.000 Euro und den entsprechenden Luxuskonsum.

Jetzt wollen diese Leute die Folgen ihres Profitsystems auf die ganze Gesellschaft abwälzen! Dagegen kämpfen wir und stellen uns ihnen mit unseren Forderungen entgegen!

 

Fußnoten:

1 http://www.500-euro-eckregelsatz.de/mat/foerdern-durch-mangelernaehrung-a5.pdf

2 Damit das Flugblatt auch in Regionen, wo substantielle Erfolge in Sachen Sozialticket errungen werden konnten, widerspruchsfrei verteilt werden kann, wurde am 3. Juli an dieser Stelle eine nachträgliche redaktionelle Änderung des Aufruftextes vorgenommen. Bis zum 3. Juli war hier formuliert: "Sie müssen schon für ein Sozialticket im öffentlichen Nahverkehr 30 bis 40 Euro drauflegen."



Unterstützen auch Sie diese Bündnisplattform!
Unterzeichnen Sie mit Hilfe unseres Formulars und versuchen Sie auch, Organisationen für die Unterzeichnung der Bündnisplattform zu gewinnen!

Aktualisiert ( Mittwoch, den 01. September 2010 um 19:40 Uhr )  

Forderungen mit unterzeichnen

Unterstützen Sie unsere Forderungen, indem Sie online mit unterzeichnen

Noch mehr tun für diese Kampagne

"Sie haben den Aufruf online unterzeichnet und wollen noch mehr für die Kampagne tun?"

Jeder kleine Beitrag ist wertvoll:
-
Flugblätter verteilen,
-
Mit Unterschriften­listen sammeln,
-
Broschüre verbreiten
-
Diskussion in Organisationen


Mehr
Informationen


Sanktionsmoratorium jetzt unterzeichnen!!!