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Antwort des DGB-Bundesvorstandes

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Als Reaktion auf unser Schreiben an die deutschen Gewerkschaftsvorstände antwortete uns im Auftrag des DGB-Vorsitzenden, Michael Sommer, der zuständige Sekretär für Tarifpolitik, Reinhard Dombre (sein Schreiben siehe weiter unten).

Unsere Antwort auf seine Antwort:

Sehr geehrter Herr Dombre,

danke für Ihre Antwort vom 28.10.2009 auf unser Schreiben vom 09.10.2009.
Es freut uns, dass Sie unsere Argumentation, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro erforderlich ist, weil ansonsten die DGB-Forderung nach einem Eckregelsatz von 420 Euro bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro eine Forderung nach höheren Lohnsubventionen wäre, für nachvollziehbar halten. Auch unser Argument, dass das Bürgergeld der FDP bei Vollzeitarbeit auf der Basis von 7,50 Euro ein Nettoeinkommen vorsieht, das weit über dem Lebenshaltungsniveau von zehn Euro brutto liegt, halten Sie als Argument für die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto für nachvollziehbar. Leider ziehen Sie keine praktischen Schlussfolgerungen daraus.

1) Maßstab für gewerkschaftliche Forderungen zur Höhe des sozialen Existenzminimums von Erwerbslosen bzw. von Lohnabhängigen kann nicht die Haltung der jeweiligen Regierung sein. Auch die CDU/SPD-Regierung hat sich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn und erst recht gegen eine Erhöhung des Eckregelsatzes auf 420 bzw. 500 Euro ausgesprochen. Das war für den DGB letztlich auch kein Grund, auf entsprechende Forderungen zu verzichten.

2) Sie führen als Argument gegen die Forderung nach zehn Euro brutto indirekt die niedrigeren Mindestlöhne "im europäischen Vergleich" an. Für uns sind nicht die Verhältnisse in anderen Ländern entscheidend, sondern das soziale Existenzminimum in Deutschland. Wir gehen mangels unabhängiger Untersuchungen vom offiziellen Existenzminimum aus und korrigieren es, wie es inzwischen auch der DGB mit seiner erst seit kurzem erkennbaren Forderung nach einem Eckregelsatz von 420 Euro tut. Diese Forderung hat allerdings den schwerwiegenden Nachteil, dass sie die Mangelernährung mit Hartz IV akzeptiert. Auf der Basis von 3,94 Euro pro Tag für Essen und Trinken ist weder gesunde Ernährung noch ausreichende Bewegung möglich. Ausführliche Begründung dazu finden Sie in der Broschüre 'Hartz IV: "Fördern" durch Mangelernährung', die die grundlegenden Argumente unserer Kampagne entwickelt (http://www.500-euro-eckregelsatz.de/mat/foerdern-durch-mangelernaehrung-a5.pdf). Auf Grund dieser konkreten Bedingungen in Deutschland ist eine Mindestlohnforderung in der von uns genannten Höhe erforderlich.

3) Wir sind ferner der Meinung, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht mit Lohnsteuer belegt werden darf, weil er das soziale Existenzminimum von Lohnabhängigen darstellt. Aber schon auf die vom DGB geforderten 7,50 Euro werden auf der Basis einer 38,5-Stundenwoche bei einem Alleinstehenden 54 Euro Lohnsteuer fällig.

4) Zehn Euro brutto reichen allenfalls für Alleinstehende. Der Nachwuchs der Arbeitskräfte, die Kinder der Lohnabhängigen, möchten jedoch ebenfalls leben. Von 164 Euro Kindergeld alleine geht das nicht. Auch das zeigt, dass zehn Euro brutto eine sehr bescheidene Forderung darstellen.

5) Wir teilen Ihre Einschätzung, dass die Frage eines gesetzlichen Mindestlohns noch dringender wird, wenn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 in Kraft tritt. Unabhängig davon sollte aber ein gesetzlicher Mindestlohn nicht in erster Linie mit dem Schutz vor Dumpingkonkurrenz begründet werden, sondern mit den Grundbedürfnissen, die zum sozialen Existenzminimum gehören. Der Schutz vor Dumpingkonkurrenz wäre formal schon gegeben, wenn es überhaupt einen gesetzlichen Mindestlohn geben würde.


Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Bündnis für 500 Euro Eckregelsatz

i.A. Edgar Schu
Koordinator ABSP (Aktionsbündnis Sozialproteste)
Weeender Landstraße 97, 37075 Göttingen
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ,
Tel.: 0551 99 64 381
Mitglied des Bündnisses für 500 Euro Eckregelsatz
http://www.500-euro-eckregelsatz.de


 

Das Schreiben des Bereichsleiters für Tarifpolitik, Reinhard Dombre, vom 9. Oktober 2009 an unser Bündnis:

Sehr geehrter Herr Schu,


Ihr Schreiben vom 9. Oktober 2009 an Michael Sommer wurde zuständigkeitshalber an den Unterzeichner weitergeleitet. Die von Ihnen aufgeführten Argumentationen sind nachvollziehbar. Nur in der Frage der politischen Mehrheit für eine solche Umsetzung fehlt es insbesondere in der jetzigen Konstilation der schwarzgelben Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag wird eindeutig von einem allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn Abstand genommen. Wie Sie wissen, hat der DGB im Jahre 2006 auf dem Kongress die Forderung nach 7,50 EUR pro Stunde gestellt. Diese Größenordnung konnte bislang in einigen Tarifverträgen auf Basis des ausgeweiteten Entsendegesetzes erreicht werden. Wir werden natürlich weiter für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn kämpfen. Auf dem Bundeskongress im Jahre 2010 kommt diese Frage sicherlich auf die Tagesordnung. Ob es dann eine allgemeine Forderung geben wird, die bei den von Ihnen genannten 10,- EUR liegen wird, bleibt abzuwarten. Im europäischen Vergleich liegt der Mindestlohn derzeit über 8,40 EUR und in Luxemburg mit einem Spitzenwert von 9,73 EUR pro Stunde.
Ich gehe auch davon aus, dass sich die Bundesregierung in der jetzt beginnenden schwarzgelben Koalition dem Thema Mindestlohn nicht ganz entziehen kann, denn der Druck auf die Politik wird mit dem 1. Mai 2011 steigen. Zu dem Zeitpunkt treten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit in Kraft. Unsere umfassenden Positionen zum Thema Mindestlohn können Sie auch der Seite www.mindestlohn.de entnehmen.

Mit freundlichem Gruß

Reinhard Dombre

Aktualisiert ( Mittwoch, den 18. November 2009 um 12:42 Uhr )  

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