Aus unserer Rückantwort an Herrn Ramsauer, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag:
Sie legen Ihrer Argumentation zugrunde, dass das, was unterste Verbrauchergruppen ausgeben können, immer ausreichend sei. Sie übersehen dabei aber, dass der Eckregelsatz insgesamt willkürlich auf einen Betrag heruntergerechnet wurde, der 25% unter den Verbrauchsausgaben unterster Verbrauchergruppen liegt, dass also Ihre Begründung für die Höhe des Eckregelsatzes nicht der Realität entspricht. Zusätzlich ist unserer Meinung nach mit 3,94 Euro am Tag für Essen und Trinken, auch wenn in diesem einzelnen Punkt die Übereinstimmung mit den Verbrauchsausgaben der untersten Verbrauchergruppen für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke vorliegt, gesunde Ernährung im Durchschnitt nicht möglich. Hartz IV setzt das soziale Existenzminimum auf der Basis von Mangelernährung fest.
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
vielen Dank für Ihre Antwortmail vom 21.8.2009. Der Einfachheit halber antworten wir Ihnen direkt in Ihrem Text. Unsere Antwort ist gelb gekennzeichnet. Wir erlauben uns, Ihre Antwort und unsere Stellungnahme auf unserer Website zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Edgar Schu
Sehr geehrter Herr Schu,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03. August 2009, in der Sie die Anhebung des Eckregelsatzes für Leistungen des SGB II und SGB XII auf 500 Euro und einen Mindestlohn von 10 Euro brutto fordern. Gerne nehme ich zu diesen Forderungen Ihres Aktionsbündnisses Stellung.
Unsere Politik ist auf dauerhaften Wohlstand für alle gerichtet und darauf, dass in unserem Lande alle gerecht daran teilhaben können. Wir wollen den hilfebedürftigen Menschen einen ausreichenden Lebensstandard geben. Es wird regelmäßig überprüft, ob der Eckregelsatz ausreichend ist. Der Bezug auf einen angemessenen "Warenkorb" für Sozialhilfeempfänger wurde in den 90er Jahren durch eine genauere Methode ersetzt, bei der alle fünf Jahre tatsächliche Ausgaben repräsentativ erfasst und gewichtet werden. Das ist 2008 wieder geschehen und dürfte 2010 ausgewertet sein und wirksam werden. Mehrbedarfe, z.B. für eine kostenaufwendige Ernährung, werden durch prozentuale Zuschläge zur Regelleistung abgegolten.
Sie nehmen leider nicht direkt Stellung zu unserer Bündnisplattform. Sie behaupten aber indirekt, 0,49 Euro pro Tag für öffentliche Verkehrsmittel, 0,28 Euro pro Tag für Besuche von Cafes und Gaststätten und 3,94 Euro pro Tag für Essen und Trinken seien ausreichend und sogar von einer Politik geprägt, die auf dauerhaften Wohlstand für alle und auf Gerechtigkeit gerichtet ist.
Sie legen Ihrer Argumentation zugrunde, dass das, was unterste Verbrauchergruppen ausgeben können, immer ausreichend sei. Sie übersehen dabei aber, dass der Eckregelsatz insgesamt willkürlich auf einen Betrag heruntergerechnet wurde, der 25% unter den Verbrauchsausgaben unterster Verbrauchergruppen liegt, dass also Ihre Begründung für die Höhe des Eckregelsatzes nicht der Realität entspricht. Zusätzlich ist unserer Meinung nach mit 3,94 Euro am Tag für Essen und Trinken, auch wenn in diesem einzelnen Punkt die Übereinstimmung mit den Verbrauchsausgaben der untersten Verbrauchergruppen für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke vorliegt, gesunde Ernährung im Durchschnitt nicht möglich. Hartz IV setzt das soziale Existenzminimum auf der Basis von Mangelernährung fest. Was unterste Verbrauchergruppen ausgeben, entspricht entgegen ihrer Behauptung nicht dem notwendigen Energiebedarf von Menschen. Der Energiebedarf spielt im Gegensatz zum früheren Warenkorb ja auch bei der Festsetzung des Eckregelsatzes keinerlei Rolle.
Dass Hartz IV Mangelernährung bedeutet, ist ausführlich nachgewiesen in der Broschüre von Prof. Rainer Roth „Hartz IV: 'Fördern' durch Mangelernährung", die Sie auf unserer Website www.500-euro-eckregelsatz.de nachlesen können. Weil Hartz IV von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließt und Mangelernährung einschließt, fordern wir einen Eckregelsatz von mindestens 500 Euro.
Die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelsätze/Regelleistungen für Sozialhilfe bzw. ALG II wurde im November 2006 vom Bundessozialgericht bestatigt. Deshalb ist äußerste Sorgfalt bei einer möglichen Weiterentwicklung geboten. Beliebigkeit schließt sich jedenfalls aus.
Das Bundessozialgericht hat damit objektiv geurteilt, dass Mangelernährung verfassungsgemäß ist. Uns scheint es eher beliebig zu sein, Grundbedarfe mit tatsächlichen Ausgaben gleichzusetzen.
Seit 1997 ist die Anpassung des Eckregelsatzes an den Rentenerhöhungsfaktor und nicht mehr an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Seit 2007 erhöhte sich die Rente und entsprechend stiegen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter - zuletzt im Juli 2009. Die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geführte Bundesregierung hat eine Garantie gegeben, dass es trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise zu keiner Kürzung kommen wird.
Die Nichtanpassung des Eckregelsatzes an die Lebenshaltungskosten hat dazu geführt, dass Hartz IV-BezieherInnen heute weniger zu essen und trinken haben als 2005 bei Einführung von Hartz IV. Es gibt also doch Kürzungen. Kürzungen des Regelsatzes gab es 2005 bei Kindern zwischen 7 und 17. Die Kürzung des Regelsatzes von Schulkindern unter 14 auf das Niveau von Säuglingen ist ab Juli 2009 weitgehend zurückgenommen worden, die Kürzung bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren wird nach wie vor nicht zurückgenommen, obwohl Jugendlichen damit von CDU/CSU und SPD der besondere Wachstumsbedarf aberkannt wird.
In vielen Bundesländern und Kommunen gibt es darüber hinaus gute Beispiele für Bemühungen um konkrete Hilfen, die von großer Bedeutung sind. Es gibt eine ganze Reihe von verbilligten Tarifen z.B. auch für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Hilfen sind unerlässlich. Die Bekämpfung von Armut, soweit Politik gefordert ist, braucht abgestimmte Maßnahmen und Verfahrensweisen von Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere wenn es um konkrete Hilfen und praktische Maßnahmen geht. Es muss die gemeinsame Verantwortung im Interesse und zum Nutzen der betroffenen Menschen Grundlage zielgerichteten Handelns sein.
Sie haben Recht, dass es konkrete Hilfen gibt. Wenn Tarife für Öffentliche Verkehrsmittel verbilligt werden, liegen sie jedoch in aller Regel weit über den rund 15 Euro, die im Eckregelsatz dafür monatlich enthalten sind. Monatskarten müssen also in der Regel mit Kürzungen bei anderen Bedarfen „bezahlt" werden, z.B. der Ernährung. Da das offizielle Soziale Existenzminimum auf der Basis von Mangelernährung festgesetzt wurde, werden Hartz IV-BezieherInnen auf Tafeln verwiesen, auf die Unterstützung durch Eltern, Verwandte, Freunde usw. Sozialhilfe wird damit gewissermaßen privatisiert.
Unsere Politik ist darauf gerichtet, dass jeder mit seinem Lohn den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Ihre Politik kann gar nicht darauf gerichtet sein, da sie die Lohnfindung dem Arbeitsmarkt überlassen. Der Arbeitsmarkt nimmt aber keine große Rücksicht darauf, ob jemand von einem Lohn leben kann oder nicht. Sie lehnen schon einen Mindestlohn von 7,50 Euro ab, obwohl dieser Lohn im Durchschnittlich unterhalb des Hartz IV-Niveaus von Erwerbstätigen liegt. Es interessiert auch Sie wenig, ob jemand mit seinem Lohn seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wenn jemand das einfordert, drohen auch Sie mit Entlassungen. Sie treten für Löhne ein, die unterhalb des sozialen Existenzminimums liegen, wir nicht.
Wer aber die Lohnfindung mit einem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn auf die staatliche Ebene umstellen will, gefährdet Arbeitsplätze. Wir hätten Verhältnisse, die nicht den Begebenheiten in den Regionen und Branchen entsprechen. Bestehende Tarifverträge würden verdrängt. Nach Berechnungen des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und des Münchener Ifo-Instituts würde schon ein einheitlicher, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde über 600.000 Arbeitsplätze kosten, besonders viele davon in Ostdeutschland und im ländlichen Raum. In der Krise kommt es auf jeden Arbeitsplatz an.
Die CSU gibt eine Vertrauenserklärung für die Tarifvertragsparteien ab. Wir stärken die Tarifvertragsparteien, wir wollen sie nicht ersetzen. Es soll ihre Aufgabe bleiben, Niedriglöhne in Ordnung zu bringen. Und für den Notfall kann die verbindliche Wirkung von Tarifverträgen über die Mitglieder der abschließenden Verbände hinaus auf die ganze Branche ausgedehnt werden. Allein in diesem Jahr bekommen auf diese Weise über eine Million Arbeitnehmer einen regional- und branchenspezifischen Mindestlohn. Kein einziger Tarifvertrag wird verdrängt.
Durch gesetzliche Mindestlöhne wird kein Tarifvertrag verdrängt. Tarifverträge werden durch eine Untergrenze unterstützt. Die Entwicklung zeigt, dass es das hohe Ausmaß an Arbeitslosigkeit möglich macht, das Lohniveau zu senken. So wirkt eben der Markt. Uns wundert, dass Sie es für eine Aufgabe der Tarifverragsparteien halten, Niedriglöhne in Ordnung bringen. Als Niedriglohn wird nach international anerkannten Definitionen ein Lohn in Höhe von 2/3 des Medianlohn bezeichnet. Für 2006 waren in Deutschland alle Löhne unter 9,85 Euro brutto Niedriglöhne. Wir wollen das mit einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto „in Ordnung bringen". Die Tarifvertragsparteien und auch Ihre Partei wollen das nicht. Zehn Euro brutto wären ein „Niedriglohn", der keinerlei Beträge für den Nachwuchs enthält. Sie erklären ja auch ausdrücklich, dass Löhne vom Standpunkt der CSU aus nur der Bestreitung des eigenen Lebensunterhalt dienen sollen. Nicht des Lebensunterhalts für Kinder. Für Kinder müssen also offensichtlich 164 Euro im Monat reichen, ein Betrag, der der Hälfte des offiziellen sozialen Existenzminimums von Kindern entspricht. Wie Ihre Politik angesichts dessen auf „dauerhaften Wohlstand für alle" gerichtet sein kann, ist uns ein Rätsel.






