Dietmar Bartsch, Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, hatte auf die Frage, wie die Linke auf 500 Euro käme, zwei Antworten: Für Kinder gebe es nur 4,54 Euro pro Monat für Schuhe, obwohl doch Kinder schneller wachsen, und außerdem diene die Erhöhung der Binnennachfrage und damit der Ankurbelung der Konjunktur. Kinderschuhe haben mit der Höhe des Eckregelsatzes nur indirekt zu tun. Die Kinderregelsätze erhöhen sich, wenn sich der Eckregelsatz erhöht. Die wichtigsten Begründungen für die Forderung nach Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro sind aber, dass 359 Euro Mangelernährung und gesellschaftliche Isolation einschließen. Das soziale Existenzminimum liegt also höher.
Die Binnennachfrage kann kein Argument für die Erhöhung auf 500 Euro sein. Es ist ein Argument für die Erhöhung auf eine beliebige Summe, ein Argument, das mit dem Thema "Wie hoch ist das soziale Existenzminimum eines Erwachsenen?" nichts zu tun hat. Die Binnennachfrage wird auch mit 400, 420 oder auch mit 600 Euro Eckregelsatz gestärkt.
Unserer Meinung nach muss man für 500 Euro vom Standpunkt aus argumentieren, was ein Mensch mindestens im Durchschnitt zum Leben braucht. Das ist die Hauptfrage. Die Frage, wie viel das kostet bzw. ob es die Binnennachfrage, d.h. den Absatz von Waren fördert, ist nicht die erste Frage, die gestellt werden muss.
Niebel (FDP) griff Bartsch an, indem er behauptete, 359 Euro seien schon das Existenzminimum. Gegen 500 Euro wandte er ein, jetzt schon müsse ein Arbeitnehmer in Berlin-Neukölln 13 Euro netto verdienen, um zusammen mit Kindergeld das Hartz-IV-Niveau einer vierköpfigen Familie zu erreichen. Mit 500 Euro Eckregelsatz würde sich Arbeiten überhaupt nicht mehr lohnen. Jemand, der arbeitet, müsse aber mehr immer mehr haben, als jemand, der nicht arbeitet.
Zunächst: Jemand, der arbeitet, hat bei Hartz IV immer mehr als jemand, der nicht arbeitet. Niebel erweckt den Eindruck, als ob bei Hartz IV Erwerbstätige und Erwerbslose dieselbe Summe bekämen. Das ist reine Demagogie. Im betrachteten Fall wären es mindestens 310 Euro, die als Freibetrag für Erwerbstätige nicht auf Hartz IV angerechnet würden.
13 Euro netto entsprechen bei einem Alleinverdiener (38,5-Stundenwoche, Steuerklasse III) 2.171 Euro netto im Monat oder rund 3.000 Euro brutto mtl. bzw. 18 Euro brutto/Std.
Dazu kommt das Kindergeld von zusammen 328 Euro. Das Hartz-IV-Niveau des vierköpfigen Haushalts eines Erwerbslosen in Berlin-Neukölln wäre nach Niebel also rund 2.500 Euro.
In Wahrheit ist das durchschnittliche Hartz-IV-Niveau eines erwerbslosen Ehepaars mit zwei Kindern (z.B. 5 und 9 Jahre) in Deutschland nur 1.624 Euro. Niebel fantasiert also.
Bartsch antwortete, das Lohnabstandsgebot müsse in der Tat gelten, deshalb sei seine Partei für 10 Euro Mindestlohn. Mit zehn Euro Mindestlohn kann aber allenfalls ein Alleinstehender deutlich über dem jetzigen Hartz-IV-Niveau leben. Würde der Eckregelsatz auf 500 Euro angehoben, würde das Nettoeinkommen eines vollzeitbeschäftigten Alleinstehenden mit einem Lohn von 10 Euro nur unwesentlich über dem Hartz-IV-Niveau zuzüglich Erwerbstätigenfreibetrag liegen. Deshalb sind wir für einen Steuerfreibetrag für Alleinstehende, der dem Verdienst einer Vollzeiterwerbstätigkeit bei 10 Euro Stundenlohn entspricht. Der Mindestlohn muss nach unserer Auffassung lohnsteuerfrei sein. Dadurch würde sich das monatliche Nettoeinkommen um rund 160 Euro erhöhen.
Zehn Euro Mindestlohn sind bei einem Ehepaar mit einem Alleinverdiener und bei Paaren mit Kindern mit einem Alleinverdiener schon jetzt lohnsteuerfrei. Mit zehn Euro Mindestlohn plus Kindergeld hätte die oben erwähnte vierköpfige Familie zusammen 1.660 Euro (1.332 Euro Nettolohn plus 328 Euro Kindergeld). Sie hätte aber bis 1.934 Euro (1.624 Euro plus 310 Euro Freibetrag für Erwerbstätige) noch einen Anspruch auf Hartz IV.
Man muss also klar sagen, dass es mit zehn Euro brutto nicht möglich ist, eine vierköpfige Familie auf Hartz-IV-Niveau zu unterhalten.
Auch wenn Niebel völlig übertreibt, zeigt er doch auf, dass das Lohnniveau für Millionen Lohnabhängige nicht ausreicht, um die Unterhaltungskosten für den Nachwuchs zu decken. Millionen Löhne liegen also unterhalb des sozialen Existenzminimums von Erwerbstätigen. Eine wachsende Zahl von Familien kann nur mit Lohnzuschüssen in Form von Kindergeld oder - wie es die FDP will - Bürgergeld über die Runden kommen. Das allerdings wirft die Frage auf, von wem diese Lohnsubventionen bezahlt werden sollen, von den Lohnabhängigen selbst oder von der Gesamtheit der Käufer der Ware Arbeitskraft, die sich in wachsendem Maße von der Gesellschaft aushalten lässt?
Die FDP will das Lohnniveau noch weiter senken und über extrem erhöhte Freibeträge vom Erwerbseinkommen mit Bürgergeld, also mit Lohnzuschüssen, aufstocken. Sie verkauft das als "Arbeit muss sich wieder lohnen". Exakt müsste es aber heißen: "Der Verkauf der Ware Arbeitskraft allein soll sich immer weniger lohnen oder andersherum: der Ankauf soll weniger kosten, deshalb fordern wir staatliche Subventionen für die Käufer der Ware Arbeitskraft" (also für die "Arbeitgeber").






