DGB-Chef Sommer erklärte, der DGB werde die Forderung nach 7,50 Euro die Stunde auf dem DGB-Bundeskongress im Mai 2010 "deutlich nach oben schrauben" (einblick, gewerkschaftlicher Info-Service vom 21.09.2009 - 16/09, Seite 2). Die Äußerung zeigt, dass unsere Kampagne ins Schwarze trifft.
Die Bedingungen für die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro verbessern sich, wenn die jämmerliche 7,50 Euro-Forderung ins Wanken gerät. Was aber bedeutet deutlich? Deutlich wäre eine Anhebung auf zehn Euro. Wie gewohnt, stellt der DGB keinerlei Berechnungen an, wie hoch das soziale Existenzminimum eines Erwerbstätigen zu sein hätte, das über den Mindestlohn abgedeckt werden müsste.
Der DGB fordert einen Eckregelsatz von 420 Euro als soziales Existenzminimum für den Lebensunterhalt alleinstehender Erwerbsloser. Bei einer durchschnittlichen Warmmiete von 303 Euro bei Alleinstehenden und 280 Euro Freibetrag für Erwerbstätige, der ab 1.200 Euro brutto anfällt, beträgt das angestrebte Hartz IV-Niveau eines Vollzeitbeschäftigten also rund 1.000 Euro. Da der gesetzliche Mindestlohn über dem Hartz IV-Niveau liegen muss, ergibt sich daraus, dass zehn Euro brutto notwendig sind. Zehn Euro brutto machen rd. 1.140 Euro netto aus. Deutlich müsste also die Anhebung auf zehn Euro brutto bedeuten.
Wir sind gespannt, welche Taten der DGB den Worten von Sommer folgen lässt.






