Gesetzlicher Mindestlohn - notwendiges Niveau
Liebe Kolleginnen und Kollegen,wir begrüßen die Äußerung von Michael Sommer, die Forderung nach 7,50 Euro gesetzlichem Mindestlohn "deutlich nach oben schrauben" zu wollen (einblick 16/09,2). In der Tat ist eine deutliche Erhöhung dringend notwendig. Der gesetzliche Mindestlohn muss für einen Alleinstehenden deutlich über dem durchschnittlichen Hartz-IV-Niveau liegen. Bei der gegenwärtigen Kombination von 7,50 Euro Mindestlohn und 420 Euro Eckregelsatz ist das nicht der Fall.
Ein Arbeitnehmer mit 7,50 Euro Mindestlohn kommt bei einer 38,5-Stundenwoche auf 1.250 Euro brutto bzw. rund 930 Euro netto. Da ab 1.200 Euro brutto ein Erwerbseinkommen von mindestens 280 Euro nicht auf Hartz IV angerechnet wird, beträgt das Hartz-IV-Niveau eines alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten unter den oben genannten Bedingungen rund 1.000 Euro (420 Euro Regelsatz plus 303 Euro durchschnittlicher Warmmiete plus 280 Euro Freibetrag). Das Nettolohnniveau des gesetzlichen Mindestlohns muss aber über dem durchschnittlichen Hartz-IV-Niveau liegen, nicht, wie bei 7,50 Euro, darunter.
Bei einem Mindestlohn von zehn Euro hingegen wäre der Abstand zum Hartz-IV-Niveau deutlich. Bei einem Mindestlohn von zehn Euro beträgt nämlich der Nettolohn eines Vollzeitbeschäftigten mit einer 38,5-Stundenwoche rund 1.140 Euro. Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass das soziale Existenzminimum eines Erwerbstätigen in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nicht mit Lohnsteuer belegt werden darf.
Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die FDP das notwendige Lebenshaltungsniveau eines Erwerbstätigen auf der Basis eines Lohns von 7,50 Euro oder 1.250 Euro brutto bei rund 1.350 Euro ansiedelt. Von den 930 Euro netto sollen nämlich 690 Euro nicht auf das geforderte Bürgergeld von 662 Euro angerechnet werden, und nur 240 Euro sollen angerechnet werden. Es sollen laut Wahlprogramm anrechnungsfrei bleiben: bis 100 Euro brutto die vollen 100 Euro, von 100 bis 600 Euro brutto 40 % der Differenz, also 200 Euro und von 600 bis 1.250 Euro brutto 60 % der Differenz, also weitere 390 Euro, zusammen also 690 Euro. Das Gesamteinkommen bei 7,50 Euro brutto die Stunde wäre dann 1.352 Euro netto: 930 Euro Nettolohn und 422 Euro Bürgergeld, ein Betrag, der etwa unserer Forderung nach zehn Euro brutto, lohnsteuerfrei entspricht. Aber selbst bei 5 Euro brutto/Std. bzw. 835 Euro brutto im Monat wäre laut FDP das Nettoeinkommen eines Alleinstehenden noch rund 1.100 Euro, würde also etwa dem Nettoeinkommen entsprechen, das man gegenwärtig auf der Basis eines Bruttostundenlohns von zehn Euro und 38,5 Std. pro Woche hat.
Wie jeder weiß, hat das Bürgergeld der FDP den Zweck, das Lohnniveau erheblich zu senken und dennoch mehr netto zu gewährleisten, eben über staatliche Lohnsubventionen. Das lehnen wir ab. Interessant ist aber, dass die FDP jemandem, der 5 Euro brutto verdient, ein Nettoeinkommen zubilligt, das dem jetzigen Niveau bei zehn Euro brutto entspricht. Das gibt einen Hinweis auf das Lohnniveau, das auch nach unserer Meinung mit einem gesetzlichen Mindestlohn mindestens notwendig wäre.
Wir möchten Sie also auffordern, für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro einzutreten, um
* zu verhindern, dass die Forderung nach 420 Euro zu einer Forderung nach höheren Lohnsubventionen wird und um
* nicht das selbst von der FDP zugebilligte Lebenshaltungsniveau zu unterbieten.
Wir senden Ihnen ferner den Link zu unserer Plattform "Eckregelsatz Hartz IV: Mindestens 500 Euro statt 359 Euro" zu. Die Forderung nach 420 Euro akzeptiert leider, dass Alleinstehenden nur 3,94 Euro pro Tag für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke zugestanden werden. Mit 3,94 Euro ist im Durchschnitt nur Mangelernährung möglich. Unsere Argumente entnehmen Sie bitte der Broschüre von Prof. Rainer Roth, zu welcher wir Ihnen ebenfalls einen Link senden.
Wir bitten Sie, zu unseren Überlegungen und zur Bündnisplattform Stellung zu nehmen.
Mit kollegialen Grüßen,
Bündnis für 500 Euro Eckregelsatz
i.A. Edgar Schu
Anlagen
Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz:
http://www.500-euro-eckregelsatz.de/mat/plattform_2009-09-24.pdf
Broschüre "'Fördern' durch Mangelernährung":
http://www.500-euro-eckregelsatz.de/27-2009082761.html
Dieses Schreiben wurde am 8. Oktober 09 an sämtliche Bundesvorstände des DGB und der Einzelgewerkschaften verschickt.






