SPD-Präsidium und Olaf Scholz (Hartz-IV-Arbeitsminister a.D.) jubeln Bundesverfassungsgerichtsurteil hoch
Das Bündnis für 500 Euro Eckregelsatz hält diese Aussagen für eine arglistige Täuschung.
a) Das BVerfG hat die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als verfassungsgemäße Grundlage der Regelsatzbemessung bestätigt. Entscheidend für die Festsetzung des Eckregelsatzes für Juli 2011 wird die Auswertung der EVS von 2008 sein. Wenn die Einkommen der unteren 20 % der Verbrauchergruppen sinken, sinken auch ihre Verbrauchsausgaben. Gleichzeitig höhere Ausgaben für Miete und Heizung senken die Verbrauchsausgaben zusätzlich. Man kann auch nicht davon ausgehen, dass die unterste Verbrauchergruppe dauerhaft zehn Prozent mehr ausgibt als sie an Einkommen hat, wie es in der EVS 2003 der Fall war. Aus all diesen Gründen entbehrt es jeder Grundlage, zu behaupten, die Richter hätten die Senkung des Eckregelsatzes für verfassungswidrig erklärt oder verboten. Diese Behauptung erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Im Gegenteil, durch die Heiligsprechung der EVS haben die Richter indirekt Regelsatzsenkungen akzeptiert, wenn sie nur durch gesunkene Verbrauchsausgaben begründet sind.
b) Das BVerfG, das aus von SPD und CDU vorgeschlagenen Richtern mit "parteikonformer Weltanschauung" besteht (FTD 04.01.2010), hat auch die gegenwärtige Höhe der Regelsätze für verfassungsgemäß erklärt. Der Umfang der kritisierten, ohne ausreichende Begründung nicht anerkannten Verbrauchsausgaben beläuft sich auf rund zehn Euro. Begründungen sind leicht nachzuliefern. Aus dem Urteil folgt in keiner Weise der Zwang zu einer Erhöhung. Das können nur Illusionisten vertreten, die den Kampf für Regelsatzerhöhungen durch Erwerbslose und Beschäftigte durch das Vertrauen in Richter mit SPD- und CDU-"konformer Weltanschauung" (FTD) ersetzen wollen.
c) Das Gericht legt die Kürzung der Kinderregelsätze auf der Basis der EVS nahe. Die Sonderauswertung der Bundesregierung zur Errechnung des eigenständigen Kindesbedarfs habe Ende 2008 erbracht, dass die gezahlten Kinderregelsätze "mehr als ausreichend" seien. Der Kindesbedarf auf dieser Basis liegt zwischen rund 5 und 10 % unter den heutigen Kinderregelsätzen. Das Gericht kritisiert, dass die Bundesregierung diese Auswertung nicht schon früher angewandt habe. Damals wie heute denkt die Bundesregierung nicht daran, die Sonderauswertung zu veröffentlichen. Sie hält sie geheim, damit man die Illusion aufrecht erhalten kann, es ginge um höhere Kindersätze.
d) Das Urteil erklärt die u.a. von der SPD durchgesetzte und von Scholz bis zum Schluss verteidigte Kürzung der Regelsätze von Schulkindern unter 14 Jahren für verfassungsgemäß. Die faktische Aberkennung ihres Wachstums- und Schulbedarfs war also verfassungsgemäß. Das Gericht spricht sich auch damit grundsätzlich für Kürzungen der Regelsätze aus.
Es ist doch erstaunlich, wie viele in dem Chor der Lobhudler des Verfassungsgerichts mitsingen, in dem ausgerechnet der ehemalige Bundesarbeitsminister Scholz eine Solistenrolle einnimmt. Das SPD-Präsidium und Scholz sind in den vergangenen Jahren noch nie für höhere Regelsätze eingetreten. Im Gegenteil: die SPD hat die Senkung der Regelsätze von Kindern zwischen 7 und 17 mit zu verantworten. An der Senkung des Regelsatzes für Jugendliche von 14-17 Jahren, die 2005 erfolgte, hält die SPD bis heute fest. Wenn diese Senkung „verfassungswidrig" sein soll, warum hält dann die SPD an ihr fest?






