1. Warum wird im Aufruf nicht Eckregelsatz 500 Euro "repressionsfrei" formuliert?
4. Warum 10 Euro "lohnsteuerfreier Bruttolohn"?
4. a) Grundsteuerfreibetrag 20.000 Euro/Jahr?
4. b) Warum 10 Euro brutto und nicht 10 Euro netto?
6. Warum eine so enge Fokussierung auf wenige Forderungen?
Die Antworten:
1. Warum wird im Aufruf nicht "Eckregelsatz 500 Euro repressionsfrei" formuliert? Die Realität von Hartz IV zeigt, dass es nicht nur schlimm ist, dass die Regelsätze viel zu niedrig bestimmt worden sind. Erwerbslose sind durch Sanktionen, den Zwang, zu jeder Bedingung jede Arbeit machen zu müssen und unterschiedlichste Schikanen bedroht. Regelsätze egal welcher Höhe können durch Sanktionen um 100 Prozent gekürzt werden!
Der Wunsch, nicht von der Bundesagentur unterdrückt zu werden, ist verständlich. Repressionsfreiheit kann allerdings ganz verschiedene allgemeine und konkrete Bedeutungen haben. Soll repressionsfrei bedeuten, dass keine Arbeitspflichten bestehen, alle Sanktionen und Bedürftigkeitsprüfungen abgeschafft werden sollen? Oder sind Repressionen in Form von rechtswidrigen Verwaltungsakten wie der Pauschalierung der Heizkosten, schikanöse Vermittlung in sinnlose Maßnahmen und andere gemeint? So oder so müsste eine Forderung auf diesem Gebiet ausführlich ausformuliert und begründet werden, ganz genauso wie dies für die Forderung nach 500 Euro Eckregelsatz vorgenommen wurde. Das aber würde von dem Fokus der Forderung nach 500 Euro Eckregelsatz ablenken und der Zuspitzung die Spitze nehmen.
Sinn der Forderung für 500 Euro Eckregelsatz und 10 Euro lohnsteuerfreien Mindestlohn ist, die Kampagne für eine deutliche Erhöhung des Eckregelsatzes auf die schwächste Stelle zuzuspitzen: Mangel- und Unternährung. Diese sind offensichtlich angesichts einer Verpflegungssumme von 3,94 Euro pro Tag. So kann Druck durch große Unterstützungsbreite aufgebaut werden. Je mehr da aber an Forderungen draufgesattelt wird, desto geringer wird die Stoßkraft der Kampagne, desto mehr Ansatzpunkte finden Gegner für Gegenargumente.
Die Forderung nach 500 Euro Eckregelsatz bekämpft für sich bereits ein Stück Repression, die allein schon durch die niedrige Höhe des geltenden Eckregelsatzes ausgeübt wird. Kann diese Forderung durchgesetzt werden, wird dadurch ein wesentliches Stück materieller Repression zurückgedrängt und abgebaut und damit auch eine wesentliche Ermutigung erzielt, gegen andere Repressionen anzugehen.
2. Inflationsausgleich. Wurde gar nicht daran gedacht, die Regelsätze an eventuelle Preis- und Mehrwertsteuererhöhungen anzupassen? Bei einer geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel von derzeit 7% auf 19% dürfte ein pauschaler Betrag von 500 Euro und ein Mindestlohn von 10 Euro wieder nicht ausreichen.
Bei der Forderung der Plattform geht es ja gerade darum, die Höhe des Eckregelsatzes anzupassen. Dabei wäre noch mehr natürlich noch schöner, aber erst muss die Kraft zustande kommen, wenigstens die Erhöhung auf 500 Euro tatsächlich durchzusetzen.
Die 500-Euro-Forderung schließt die Preiserhöhungen seit 2005 im Übrigen schon ein. Denn sowohl die 435 Euro, die der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert als auch unsere zusätzlichen Berechnungen für gesunde Ernährung berücksichtigen die Steigerung der Lebenshaltungskosten.
3. 30-Stundenwoche. Warum ist die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich nicht in den Forderungen der Bündnisplattform enthalten?
Die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich ist eine zentrale Schlüsselforderung. An ihr wird kein Weg vorbei führen.
Die Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz kann aber diesen Komplex nicht gleichzeitig schultern. Die Bündnisplattform prangert das Hungerniveau des Ernährungsanteils im bestehenden Eckregelsatz an und fordert deshalb die Anhebung des Eckregelsatzes auf 500 Euro. Das hat Arbeitszeitverkürzung nicht zur Voraussetzung.
Der Eckregelsatz steht im Mittelpunkt unserer Kampagne. Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro muss mit der Regelsatzforderung kombiniert werden. Tut man es nicht, verwandelt sich der höhere Regelsatz faktisch in eine Lohnsubvention.
Mit der Forderung nach 500 Euro Eckregelsatz wird ein zentraler Schwachpunkt des bestehenden Eckregelsatzes, Mangel- und Unterernährung angegriffen. Die Konzentration darauf erhöht daher ihre Durchsetzungschancen und wirkt auch den Absichten entgegen, nach der Bundestagswahl die Regelsätze zu senken. Die Verknüpfung von Arbeitszeitverkürzung mit der Erhöhung des Eckregelsatzes ist kein sich gegenseitig begründender Zusammenhang und macht es daher möglich, mit der Arbeitszeitdiskussion dem Thema Mangelernährung auszuweichen und davon abzulenken.
4. Warum 10 Euro "lohnsteuerfreier Bruttolohn"? Wenn der Lohn nicht besteuert werden soll, dann ist doch Brutto wie Netto? Warum wird dann nicht gleich ein Nettolohn von 10 Euro gefordert?
Die Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von "mindestens 10 Euro brutto die Stunde, lohnsteuerfrei!" Das Existenzminimum eines Erwerbstätigen nicht zu besteuern bedeutet: Auf eine Vollzeiterwerbstätigkeit mit 38,5 Stunden bezogen, müssten rd. 20.000 Euro brutto im Jahr (12 x 1.670 €) lohnsteuerfrei bleiben. Wir treten dafür ein, dass der gesetzliche Mindestlohn als Existenzminimum eines Erwerbstätigen nicht besteuert wird. Wir fordern aber nicht die Abschaffung aller Sozialversicherungsbeiträge für alle Löhne unter zehn Euro. Das wäre der Fall, wenn wir einen Mindestlohn von zehn Euro netto verlangten. Wir würden damit für eine Reduzierung des Aufkommens von Sozialversicherungsbeiträgen eintreten und dafür, dass die Arbeitgeberseite Sozialversicherungsbeiträge einspart, so dass die notwendigen Einsparungen bei der Sozialversicherung in anderer Form von den Erwerbstätigen wieder aufgebracht werden oder die Leistungen wegfallen müssten.
Deshalb also "brutto" zur Aufrechterhaltung der Sozialversicherungsbeiträge.
4. a) Grundsteuerfreibetrag. Das Bündnis fordert also einen Grundsteuerfreibetrag von rund 20.000 Euro/Jahr. Ist das nicht viel zu viel? Wie kommt das Bündnis auf diese neue Forderung?
Breite Teile der Bewegung gegen Hartz IV und Lohndumping fordern schon seit Jahren 500 Euro Eckregelsatz und 10 Euro Mindestlohn. Aber es stellt sich die Frage, wie diese beiden Forderungen exakt formuliert sein können, damit sie sich richtig aufeinander beziehen. Das soziale Existenzminimum von Erwerbstätigen darf nicht besteuert werden. Das Existenzminimum eines Erwerbstätigen ist höher als das eines Erwerbslosen. Wenn die Forderung nach einem Eckregelsatz von 500 Euro ernst gemeint ist, muss sie auch die Grundlage für das anzustrebende Existenzminimum von Erwerbstätigen sein. Das Hartz-IV-Niveau von Erwerbstätigen darf grundsätzlich nicht besteuert werden. Nach einer Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro würde es 1.083 Euro betragen. Zehn Euro brutto würden sich gegenwärtig auf 1.144 Euro netto belaufen, lägen also nur geringfügig über dem Hartz-IV-Niveau eines Erwerbstätigen. Sie entsprechen also in etwa dem sozialen Existenzminimum eines Erwerbstätigen, berechnet auf der Basis des anzustrebenden Hartz-IV-Niveaus. 1083 Euro netto entsprechen rund 1.550 Euro brutto. Hieraus würde sich ein steuerlicher Grundfreibetrag von 18.600 Euro jährlich ergeben. Zehn Euro brutto liegen netto unter den gegenwärtigen Bedingungen nur geringfügig oberhalb des Hartz-IV-Niveaus. Sie dürfen also als von uns angestrebtes soziales Existenzminimum von alleinstehenden Erwerbstätigen ebenso wenig besteuert werden wie ihr Hartz-IV-Niveau. Das wäre mit einem Grundfreibetrag von rund 20.000 Euro gewährleistet (10 Euro/Stunde + 167 Stunden mtl. bei einer 38,5-Stundenwoche ergeben 1670 Euro brutto, x 12 Monate macht rund 20.000 Euro jährlich). Dieser Grundfreibetrag schließt ein, dass auch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge entgegen der jetzigen Praxis als Teil des sozialen Existenzminimums nicht besteuert werden dürfen. Die Lohnsteuerfreiheit des gesetzlichen Existenzminimums ist nur umzusetzen, wenn sie zu einem entsprechenden Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer führt. Dieses soziale Existenzminimum von Lohnabhängigen würde - das ist der Charakter eines Grundfreibetrages - natürlich auch für alle anderen Erwerbstätigen, wie z.B. freiberuflich Tätige und Kleinunternehmer gelten, so dass niemand benachteiligt wäre.
Der Aufruf der Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz formuliert mit genauen Begründungen sowohl das Existenzminimum eines Erwerbslosen als auch, davon abhängig, das eines Erwerbstätigen.
Die erste Frage, die nach unserer Meinung sozial- und arbeitsmarktpolitisch beantwortet werden muss, ist nämlich die, wie das Existenzminimum gewährleistet werden kann. Alle anderen Aspekte sind dem unterzuordnen.
Diese Forderung nicht zu vertreten, bedeutete 1., dass man, ob man es will oder nicht, für die Besteuerung des sozialen Existenzminimums von Erwerbstätigen eintritt und 2. für die Besteuerung der Sozialversicherungsbeiträge. Die gegenwärtigen Freibeträge für Sozialversicherungen würden durch den neuen Grundfreibetrag aufgehoben.
4. b) Warum 10 Euro brutto und nicht 10 Euro netto
Zehn Euro netto entsprechen bei einem Alleinstehenden und einer 38,5 Stundenwoche rund 2.650 Euro brutto bzw. einem Bruttolohn von rund 16 Euro die Stunde.
Bei jemandem, der verheiratet ist, entsprechen zehn Euro netto einem Bruttolohn von rund 2.200 Euro bzw. 13 Euro die Stunde.
16 Euro brutto können kein gesetzlicher Mindestlohn sein, es sei denn, wir bezeichnen den Durchschnittslohn von Lohnabhängigen als Mindestlohn. Dann aber würde die Forderung nach einem Mindestlohn ihren Sinn verlieren. Die Forderung müsste dann heißen, dass alle Löhne auf den heutigen Durchschnittslohn angehoben werden sollen.
Die Forderung nach zehn Euro netto bedeutet ferner, dass man den gesetzlichen Mindestlohn vom Familienstand abhängig macht und für eine Bruttolohnsenkung eintreten muss, wenn jemand heiratet. Der Nettolohn soll ja derselbe bleiben. Jedenfalls trifft das für den Partner zu, auf den die Steuerklasse III entfällt.
Für den, der weniger verdient und Steuerklasse fünf hat, wären zehn Euro netto jedoch erst bei einem Bruttostundenlohn von rund 21 Euro erreicht. Wenn beide Partner jedoch Steuerklasse IV wählen, laufen zehn Euro netto wieder auf rund 16 Euro brutto hinaus, also den Durchschnittslohn.
Der Kern der Forderung nach zehn Euro netto ist also, dass die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn, also einer unteren Lohngrenze grundsätzlich abgelehnt wird und durch die Forderung nach der Verwandlung des heutigen Durchschnittslohns in einen Mindestlohn ersetzt wird.
Aus all diesen Gründen ist es falsch, die weit verbreitete Forderung nach einem Mindestlohn von mindestens zehn Euro brutto in eine Nettolohnforderung zu verwandeln.
Diese Umwandlung spiegelt allerdings wider, dass zehn Euro brutto für zu niedrig gehalten werden. Das hat unter den heutigen steuerlichen Bedingungen einen realen Kern. Deshalb sind wir der Meinung, dass ein steuerlicher Grundfreibetrag in Höhe des jährlichen Bruttolohns auf der Basis von zehn Euro brutto gefordert werden muss, also ein steuerlicher Grundfreibetrag von 20.000 Euro. Das Existenzminimum eines Erwerbstätigen darf nicht mit Lohnsteuer belegt werden.
Unsere Forderung würde zu einer deutlichen Erhöhung des Nettolohns auf der Basis desselben Bruttolohns führen, unabhängig davon, ob man verheiratet ist oder nicht.
Die Forderung nach zehn Euro netto macht diese berechtigte Forderung überflüssig und nimmt damit den Druck von den Bundestagsparteien, die bisher, sofern sie überhaupt einen gesetzlichen Mindestlohn fordern, alle für eine Besteuerung des gesetzlichen Mindestlohns mit Lohnsteuer eintreten.
5. Warum klammert man Rassismus aus? Schon wieder eine Kampagne, die sich mit dem Hartz-IV-Eckregelsatz beschäftigt? Ist es nicht viel größeres Unrecht, dass Asylbewerber sogar nur 70 Prozent von dem jeweiligen Betrag bekommen?
Wir stimmen dem zu, dass der beschriebene Sachverhalt großes Unrecht darstellt. Er ist ein Beitrag dazu, dass Nicht-Deutsche zu Arbeit zu noch niedrigeren Löhnen gedrängt werden können, und er verstärkt grundsätzlich die Spaltung in der Bevölkerung zwischen Deutschen und Asylbewerbern. Wir fordern, dass dieser Sachverhalt sofort geändert werden muss. Asylbewerber sollen die gleichen Leistungen bekommen wie deutsche Staatsbürger.
Für diese Bündnisplattform haben wir aber darauf fokussiert, Druck für einen höheren Eckregelsatz zu machen. Davon würden alle, deren Leistungshöhe als prozentualer Anteil (von 60 bis 100 Prozent) des Eckregelsatzes berechnet wird, profitieren.
6. Warum eine so enge Fokussierung auf wenige Forderungen? Es gibt doch verschiedene weitere Forderungen, die für die sozialen Bewegungen gegen Hartz IV und Agenda 2010 wichtig sind.
Die Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz verfolgt nicht das Ziel der größtmöglichen Forderungsbreite, sondern des bestmöglichen Zuschnitts, Druck aufzubauen. Man sucht nach dem schwächsten Punkt des Gegners und greift dort an. Diese Vorgehensweise hat sich bereits bei der Bündnisplattform gegen Kinderarmut durch Hartz IV bewährt: Die Regelsätze für Kinder von 6 bis 13 Jahren mussten erhöht werden. Statt der Anpassung an die Rentenentwicklung (von 211 auf 215 Euro) sind sie nun ab 1. Juli von 211 auf 251 Euro erhöht worden.
Das Zurückweichen der Regierung an diesem Punkt gibt einen Vorgeschmack darauf, was aktive Menschen auch im Bereich von Hartz IV erreichen können, wenn sie für eine gewisse Zeit an einem genau bestimmten Punkt gemeinsam Druck machen.
Wer die Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz unterstützt, hat andere Forderungen deshalb nicht fallengelassen. In der Konzentration auf einen 500-Euro-Eckregelsatz liegt kein Widerspruch zu anderen Forderungen, wie z.B. einer von großen Teilen der Bewegung aufgestellten Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Denn jeder erfolgreich aufgebaute Druck erhöht die Kraft der Bewegung auch für ihre weiteren Forderungen. Für die500-Euro-Eckregelsatz-Plattform aberwird die Durchsetzungskraft nicht schon dadurch erhöht oder hergestellt, indem möglichst viele Forderungen, auch wenn sie richtig und berechtigt sind, gleichzeitig in die Waagschale geworfen werden.
Für weitergehende Forderungen unterstützen einige der InitiatorInnen der Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz den Aufruf des Bündnis 31. Januar ( http://www.die-soziale-bewegung.de/2009/krisenbewaeltigung/texte/flugblatt_buendnis31januar.pdf ).
Dieser Aufruf stellt unter anderem die Forderungen nach 30-Stundenwoche, 10 Euro gesetzlichem Mindestlohn (lohnsteuerfrei), 500 Euro Eckregelsatz und Rente mit 60 auf.
Es kommen noch die Forderung nach Verlängerung des Alg I und weitere speziell durch die Finanz- und Wirtschaftskrise motivierte Forderungen hinzu.
Es kann also durchaus sinnvoll sein, sowohl die Bündnisplattform für 500 Euro Eckregelsatz als auch den Aufruf des Bündnis 31. Januar als eine für die Bewegung programmatische Plattform zu unterstützen.



FAQ


